Zahnersatzversicherung Zahnersatz-Zusatzversicherungen
Wenn Sie eine Zusatzversicherung zum Zahnersatz abschließen möchten,
sollten Sie den Vertrag genau unter die Lupe nehmen und am besten das Kleingedruckte
mit Ihrem Zahnarzt besprechen, da er gut einschätzen kann, was bei
Ihnen in Zukunft anfallen wird und was nicht.
Die Festzuschußregelung der gesetzlichen Krankenkassen
Seit 2005 erstatten die Krankenkassen bei einer Zahnersatzbehandlung einen
Festzuschuß, der sich nach dem Befund richtet und der in Euro und
Cent festgelegt ist. Dabei ist der Zuschuß unabhängig
von der Art der Versorgung, die Sie als Patient wählen. Ob aufwendige
Vollkeramikkrone oder preiswerte Edelstahlkrone, Sie erhalten in unserem
Beispiel immer den Festzuschuß 1.1 ohne Bonus
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Gußkrone Stahl |
Vollkeramikkrone |
Honorar für den Zahnarzt: |
120,00 Euro |
350,00 |
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Laborkosten: |
150,00 Euro |
220,00 |
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Summe: |
270,00 Euro |
550,00 |
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Festzuschuß der Kasse: |
115,27 Euro |
115,27 |
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Eigenanteil für den Patienten: |
154,73 Euro |
454,73 |
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Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen
An diesem Beispiel erkennen Sie schon die Problematik, ob eine Zusatzversicherung
die preiswerte- oder auch die Luxusleistung mit abdecken soll. Das Gleiche
gilt auch für die ärztlichen Leistungen, Brillen, Hörgeräte
u.s.w.
Beiträge
Die Beiträge, die Sie monatlich bezahlen müssen, sind dementsprechend
schwer zu vergleichen. Sie hängen ab vom Tarif, vom Alter, vom Geschlecht
und schwanken zwischen 0,20 Euro beim 12 jährigen Jungen und 15,50
Euro bei der 65 jährigen Frau. Manche Versicherungen nehmen ab einem
bestimmten Alter gar keine Verträge an. Diese Versicherungen sollten
Sie grundsätzlich nicht wählen, da dann auch eine spätere
Umstellung des Vertrages erschwert sein kann.
Erstattungsprozentsatz
Der Erstattungssatz liegt bei den meisten Versicherungen bei 20% - 35%.
Prüfen Sie, ob der Erstattungssatz sich auf die GKV-Leistungen
bezieht. Das heißt doppelter Festzuschuß (in unserem Beispiel
230,54 Euro) und davon z.B. 30% (Erstattung 69,16 Euro). Oder ob sich die
Erstattung auf den Rechnungsbetrag (270,00 Euro bzw. 570,00 Euro)
bezieht und davon dann z.B. 30% (Erstattung 81,00 Euro bzw. 171,00 Euro)
Inlays
Inlays sind Einlagefüllungen aus hochwertigen Materialien wie
Gold oder Keramik, die langlebig sind und so Kronen vermeiden können.
Inlays werden von den Kassen nur gering oder gar nicht bezuschußt.
Wünschen Sie eine Inlayversorgung so achten Sie darauf, daß
diese in der Zusatzversicherung nicht ausgeschlossen sind.
Implantate
Implantate können verlorengegangene Zähne auf die natürlichste
Weise ersetzten. Bei den Zusatzversicherungen sind Implantate und der entsprechende
Zahnersatz teilweise ausgeschlossen oder begrenzt auf 4-6 Implantate je
Vertrag oder auf einen Betrag von 200 -1000 Euro je Implantat. Sprechen
Sie mit Ihrem Zahnarzt ob eine Implantatversorgung bei Ihnen zu empfehlen
und möglich ist.
Funktionsanalyse Funktionstherapie
Bei aufwendigen Behandlungen mit Inlays, Kronen oder Implantaten fallen
sogenannte funktionsanlytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
an, wie Kiefergelenksanalysen und Aufbißtherapien. Diese Leistungen
können teilweise erhebliche Beträge erreichen, die in Ihrem Versicherungsvertrag
der Zusatzversicherung nicht ausgeschlossen sein sollten.
Gebührenordnung
Zahnärzte und Ärzte sind bei ihren Preisen an die amtlichen Gebührenordnungen
gebunden. Das ist die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
und die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Begrenzungen
im Kleingedruckten auf 3,5 facher - , 2,3 facher - , 1,8 facher oder 1,15
facher Satz oder auf "Regelhöchstsatz" bergen ein unkalkulierbares
Erstattungsrisiko in sich. Achten Sie darauf das Rechnungen nach GOZ oder
GOÄ uneingeschränkt erstattet werden.
Laborkosten
Zahnersatz wird im Labor hergestellt. Als Richtlinie können Sie nehmen:
ca. die Hälfte der Kosten sind Laborkosten. Bei einer Erstattung von
nur 60% der Laborkosten können Sie sich an unserem Beispiel schnell
ausrechnen auf welchen Kosten Sie sitzen bleiben.
Ausland
Reisen Sie viel, waren Sie schon mal im Ausland beim Zahnarzt? Brauchen
Sie zusätzlich zum Auslandkrankenschein Ihrer Krankenkassen einen
Versicherungsschutz?
Zahnstaffel
Die Erstattungen der Zusatzversicherung sind in den ersten Jahren meist
eingeschränkt. Nach 2 - 4 Jahren haben Sie dann den vollen Versicherungsschutz.
Auch hier kann es sich lohnen einen Vertrag mit kürzerer Zahnstaffel
zu wählen, wenn die Zahnbehandlung in nächster Zeit dringlich
wird.
Und bitte schieben Sie keine Behandlungen aus Kostengründen auf,
außer wenn Ihr Zahnarzt Ihnen dazu grünes Licht bei regelmäßiger
Kontrolle gegeben hat.
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