Zahnersatzversicherung Zahnersatz-Zusatzversicherungen

Wenn Sie eine Zusatzversicherung zum Zahnersatz abschließen möchten, sollten Sie den Vertrag genau unter die Lupe nehmen und am besten das Kleingedruckte mit Ihrem Zahnarzt besprechen, da er gut einschätzen kann, was bei Ihnen in Zukunft anfallen wird und was nicht.
Die Festzuschußregelung der gesetzlichen Krankenkassen
Seit 2005 erstatten die Krankenkassen bei einer Zahnersatzbehandlung einen Festzuschuß, der sich nach dem Befund richtet und der in Euro und Cent festgelegt ist. Dabei ist der Zuschuß unabhängig von der Art der Versorgung, die Sie als Patient wählen. Ob aufwendige Vollkeramikkrone oder preiswerte Edelstahlkrone, Sie erhalten in unserem Beispiel immer den Festzuschuß 1.1 ohne Bonus
  Gußkrone Stahl  Vollkeramikkrone 
Honorar für den Zahnarzt:  120,00 Euro  350,00   
Laborkosten:  150,00 Euro  220,00   
Summe:  270,00 Euro  550,00   
Festzuschuß der Kasse:  115,27 Euro  115,27   
Eigenanteil für den Patienten:  154,73 Euro 454,73  
Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen
An diesem Beispiel erkennen Sie schon die Problematik, ob eine Zusatzversicherung die preiswerte- oder auch die Luxusleistung mit abdecken soll. Das Gleiche gilt auch für die ärztlichen Leistungen, Brillen, Hörgeräte u.s.w.
Beiträge
Die Beiträge, die Sie monatlich bezahlen müssen, sind dementsprechend schwer zu vergleichen. Sie hängen ab vom Tarif, vom Alter, vom Geschlecht und schwanken zwischen 0,20 Euro beim 12 jährigen Jungen und 15,50 Euro bei der 65 jährigen Frau. Manche Versicherungen nehmen ab einem bestimmten Alter gar keine Verträge an. Diese Versicherungen sollten Sie grundsätzlich nicht wählen, da dann auch eine spätere Umstellung des Vertrages erschwert sein kann.
Erstattungsprozentsatz
Der Erstattungssatz liegt bei den meisten Versicherungen bei 20% - 35%. Prüfen Sie, ob der Erstattungssatz sich auf die GKV-Leistungen bezieht. Das heißt doppelter Festzuschuß (in unserem Beispiel 230,54 Euro) und davon z.B. 30% (Erstattung 69,16 Euro). Oder ob sich die Erstattung auf den Rechnungsbetrag (270,00 Euro bzw. 570,00 Euro) bezieht und davon dann z.B. 30% (Erstattung 81,00 Euro bzw. 171,00 Euro)
Inlays
Inlays sind Einlagefüllungen aus hochwertigen Materialien wie Gold oder Keramik, die langlebig sind und so Kronen vermeiden können. Inlays werden von den Kassen nur gering oder gar nicht bezuschußt. Wünschen Sie eine Inlayversorgung so achten Sie darauf, daß diese in der Zusatzversicherung nicht ausgeschlossen sind.
Implantate
Implantate können verlorengegangene Zähne auf die natürlichste Weise ersetzten. Bei den Zusatzversicherungen sind Implantate und der entsprechende Zahnersatz teilweise ausgeschlossen oder begrenzt auf 4-6 Implantate je Vertrag oder auf einen Betrag von 200 -1000 Euro je Implantat. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt ob eine Implantatversorgung bei Ihnen zu empfehlen und möglich ist.
Funktionsanalyse Funktionstherapie
Bei aufwendigen Behandlungen mit Inlays, Kronen oder Implantaten fallen sogenannte funktionsanlytische und funktionstherapeutische Maßnahmen an, wie Kiefergelenksanalysen und Aufbißtherapien. Diese Leistungen können teilweise erhebliche Beträge erreichen, die in Ihrem Versicherungsvertrag der Zusatzversicherung nicht ausgeschlossen sein sollten.
Gebührenordnung
Zahnärzte und Ärzte sind bei ihren Preisen an die amtlichen Gebührenordnungen gebunden. Das ist die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Begrenzungen im Kleingedruckten auf 3,5 facher - , 2,3 facher - , 1,8 facher oder 1,15 facher Satz oder auf "Regelhöchstsatz" bergen ein unkalkulierbares Erstattungsrisiko in sich. Achten Sie darauf das Rechnungen nach GOZ oder GOÄ uneingeschränkt erstattet werden.
Laborkosten
Zahnersatz wird im Labor hergestellt. Als Richtlinie können Sie nehmen: ca. die Hälfte der Kosten sind Laborkosten. Bei einer Erstattung von nur 60% der Laborkosten können Sie sich an unserem Beispiel schnell ausrechnen auf welchen Kosten Sie sitzen bleiben.
Ausland
Reisen Sie viel, waren Sie schon mal im Ausland beim Zahnarzt? Brauchen Sie zusätzlich zum Auslandkrankenschein Ihrer Krankenkassen einen Versicherungsschutz?
Zahnstaffel
Die Erstattungen der Zusatzversicherung sind in den ersten Jahren meist eingeschränkt. Nach 2 - 4 Jahren haben Sie dann den vollen Versicherungsschutz. Auch hier kann es sich lohnen einen Vertrag mit kürzerer Zahnstaffel zu wählen, wenn die Zahnbehandlung in nächster Zeit dringlich wird.

Und bitte schieben Sie keine Behandlungen aus Kostengründen auf, außer wenn Ihr Zahnarzt Ihnen dazu grünes Licht bei regelmäßiger Kontrolle gegeben hat.

     Zusammengestellt von Zahnarzt H. Ulrich Birkhoff

     Im Archiv

Verbesserte Zahngesundheit bei Kindern (2012)

Zusatzversicherungen (2011)

Transportfahrzeug für Lindenhof (2010)

Gesundheitspreis für Grevenbroicher Zahnärzte (2008)

Zahngesundheit bei Kindern (2008)

Zahnärzte-Grevenbroich - Gemeinschaft Grevenbroicher Zahnärzte - Zahnaerzte-Grevenbroich

Home     Zahnarztpraxen     Notdienste     Zahnarzt     Stellenangebote     Kontakt     Presse     Impressum