Keine erhöhten Zuzahlungen beim Zahnersatz

Gegen die Behauptungen der Krankenkassen wird es für Kassenpatienten durch die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) keine Erhöhung der Zuzahlung für Kassenleistungen geben.

Es gibt grundsätzlich zwei Preislisten:

  • 1. Für Kassenleistungen den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema)
  • 2. Für Privatleistungen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Privatpatienten
Die heutige GOZ löste 1987 die BuGo von 1965 ab. Die Preise haben sich in dieser Zeit nicht verändert, sondern nur der Preisrahmen: So durfte 1965 für das Entfernen eines Zahnes (umgerechnet) 3,95 - 23,64 Euro berechnet werden. Heute sind ohne Begründung nur noch 3,95 - 9,06 erlaubt.

Auch die neue geplante GOZ enthält immer noch keine Preisanpassung - daher der Protest und die Forderungen der Zahnärzte. Sie enthält eine Umgestaltung und eine Neuaufnahme neuerer Behandlungsmethoden sowie zahlreicher "Bürokratismen", die den privaten Krankenkassen viele Zahlungseinschränkungen bieten. Die Behauptungen durch die Krankenkassen werden daher auch von der Bundeszahnärztekammer zurückgewiesen. weitere Informationen: Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer vom 29.03.11

Kassenpatienten
Die Preise für Kassenleistungen haben sich tatsächlich geändert: sie wurden z.B. bei den Ersatzkassen um ca. 0,8 % angehoben. Dies geschieht in Verhandlungen zwischen den Kassen und den Ärzten. Mit der Preiserhöhung ist auch eine Gesamtsumme für alle Behandlungen festgelegt, die nicht überschritten werden darf ("Budget"). Wird zuviel behandelt, wird den Praxen durch einen komplizierten Rechenschlüssel Geld abgezogen ("Honorarverteilungsmaßstab"). Dazu gab es allerdings keine Pressemitteilung der Krankenkassen.


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