Gegen die Behauptungen der Krankenkassen wird es für Kassenpatienten durch die Reform
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) keine Erhöhung der Zuzahlung für
Kassenleistungen geben.
Es gibt grundsätzlich zwei Preislisten:
- 1. Für Kassenleistungen den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche
Leistungen (Bema)
- 2. Für Privatleistungen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Privatpatienten
Die heutige GOZ löste 1987 die BuGo von 1965 ab. Die Preise haben sich in dieser Zeit nicht
verändert, sondern nur der Preisrahmen:
So durfte 1965 für das Entfernen eines Zahnes (umgerechnet) 3,95 - 23,64 Euro berechnet werden.
Heute sind ohne Begründung nur noch 3,95 - 9,06 erlaubt.
Auch die neue geplante GOZ enthält immer noch keine Preisanpassung - daher der Protest und
die Forderungen der Zahnärzte. Sie enthält eine Umgestaltung und eine Neuaufnahme neuerer
Behandlungsmethoden sowie zahlreicher "Bürokratismen", die den privaten Krankenkassen viele
Zahlungseinschränkungen bieten. Die Behauptungen durch die Krankenkassen werden daher auch
von der Bundeszahnärztekammer zurückgewiesen.
weitere Informationen: Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer vom 29.03.11
Kassenpatienten
Die Preise für Kassenleistungen haben sich tatsächlich geändert: sie wurden z.B. bei den
Ersatzkassen um ca. 0,8 % angehoben. Dies geschieht in Verhandlungen zwischen den Kassen und den Ärzten.
Mit der Preiserhöhung ist auch eine Gesamtsumme für alle Behandlungen festgelegt, die nicht
überschritten werden darf ("Budget"). Wird zuviel behandelt, wird den Praxen durch einen komplizierten
Rechenschlüssel Geld abgezogen ("Honorarverteilungsmaßstab"). Dazu gab es allerdings keine Pressemitteilung
der Krankenkassen.